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B197 die Automatikregelung ab 01.04.2021

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. 

Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen.

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, 

obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.

          - 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen

          - Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen. Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

          - Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle B197. Schlüsselzahl 197 beinhaltet , 

            dass in Deutschland auch Schaltwagen gefahren werden dürfen.

          - Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls, wie oben beschrieben geändert werden.

 
 
 
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